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Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen gegen ehemalige Direktoren der KBV
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Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen gegen ehemalige Direktoren der KBV

Die beiden nicht geständigen angeklagten Direktoren sollen gemäss dem Staatsanwalt mit 6 Jahren Zuchthaus bestraft werden, die beiden Geständigen mit 4 respektive 3 einhalb Jahren Zuchthaus.

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