Espresso testet im Kantonalen Labor Basel Land Fasnachtsutensilien auf ihre Brennbarkeit.
Die Rechtsfrage: Für Garderobe keine Haftung! Oder etwa doch?
Wann haftet der Veranstalter oder das Restaurant, wenn man seinen Mantel bei der Garderobe abgibt und dieser später weg ist?
DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo gibt Antwort.