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Bundesstrafgericht gibt Vekselberg recht
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Bundesstrafgericht gibt Vekselberg recht

Der russische Oligarch Viktor Vekselberg hat vor dem Bundesstrafgericht Recht erhalten: Er und zwei österreichische Finanzinvestoren haben die Meldepflicht nicht verletzt, als sie mit einem bedeutenden Aktienpaket der Schweizer Industriefirma OC Oerlikon handelten. Mit dem Freispruch müssen Vekselberg und die zwei anderen Hauptbeschuldigten die insgesamt 120 Millionen Busse nun nicht bezahlen, doch das ist beinahe ein unbedeutender Nebenaspekt. Sehr viel wichtiger ist, dass das Eidgenössische Finanzdepartment damit vor einem Scherbenhaufen steht.

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