Bundesanwaltschaft überschritt Kompetenzen
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Untersuchungsgeheimnis verletzt. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden.Es geht um die berüchtigten Flipcharts, um den so genannten «H-Plan», den die Bundesanwaltschaft letztes Jahr der Geschäftsprüfungskommission gezeigt hat. Dieser Plan sollte ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher belegen. Laut Bundesstrafgericht hätte die BA den Parlamentariern den Plan nicht einmal zeigen dürfen.
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