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Baulärm: Was tun?
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Baulärm: Was tun?

Wer längere Zeit mit übermässigem Baulärm leben muss, kann eine Mietzinsreduktion einfordern. Für Hausbesitzer ist es schwieriger, gegen Lärm in der Nachbarschaft vorzugehen. Grundsätzlich gilt: Mieter erhalten bei Baulärm schneller eine Eintschädigung als Wohneigentümer. Je nach Intensität haben Mieter Anrecht auf eine Mietzinsreduktion. Eigentümer müssen Baulärm oft ohne Entschädigung tolerieren. Ausnahmen gibt es, wenn der Bauherr gegen die Auflagen in der Baubewilligung verstösst.

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