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Das Bundesgericht lässt private Aufnahmen von Videokameras im Auto als Beweis nicht zu.
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Dashcam-Aufzeichnung ist als Beweismittel nicht zulässig

Das Bundesgericht hebt ein Urteil des Zürcher Obergerichts auf. Es hatte eine Autolenkerin wegen riskanten Überholmanövern zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Beweismittel war eine unzulässige Aufzeichnung mit einer Autokamera.

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