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Ehemalige ETA-Chefbuchhalterin muss ins Gefängnis
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Ehemalige ETA-Chefbuchhalterin muss ins Gefängnis

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat die heute 43-jährige Frau zu 4 Jahren Haft verurteilt. Zudem muss sie der Uhrenfabrik ETA in Grenchen rund 4.8 Millionen Franken zurückzahlen. So viel hat sie in den Jahren 2000 bis 2006 eingesackt und vorgetäuscht, die Mittel würden für die Firma gebraucht.

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