Weiter in der Sendung:
- Die Stadt Luzern kritisiert den Bund wegen den Betreuungsbeiträgen
- Der Tierpark Goldau muss einen Rückgang bei den Besucherzahlen verzeichnen
- Besuch im Forscherlager auf hoher See
Der Ausbau auf zwei Spuren ist definitiv: Das Bundesgericht hat als letzte Instanz eine Beschwerde abgewiesen. Bereits 2015 erteilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigung für dieses Projekt. Eine Beschwerde vor Bundesgericht verzögerte aber den Ausbau.
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