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Schaden im Möbelgeschäft: Wer muss bezahlen?
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Schaden im Möbelgeschäft: Wer muss bezahlen?

In der Ausstellung eines Möbelgeschäftes hat der zweieinhalbjährige Enkel von «Espresso»-Hörerin Franziska Gislerein Klein-Möbel zu Fall gebracht. Die Möbelfirma verlangt nun den Nettopreis des beschädigten Möbels. «Zu Recht?», fragt sich Franziska Gisler. Eltern haften nicht, wenn ihr Kind noch nicht urteilsfähig ist und ihnen nicht vorgeworfen werden kann, zu wenig zum Kind geschaut zu haben. Das bedeutet: Das Möbelgeschäft bleibt auf dem Schaden sitzen. 

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