Mit Referendum Einnahmen sichern
Jeder Bürger hat das Recht, ein Referendum zu lancieren. Selbst dann, wenn es offensichtlich und eingestandenermassen vor allem eigenen Interessen dient. Verboten ist dies nicht. Unbehagen verursacht das Vorgehen schon, wie das Beispiel aus dem Kanton Aargau zeigt.
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