Armeechef tritt die Flucht nach vorn an
Tagelang hatte der Armeechef die Schlagzeilen beherrscht, nun ging Roland Nef in die Offensive: Er räumte ein, seiner Ex-Freundin eine Wiedergutmachung gezahlt zu haben. Wofür und wieviel, sagte Nef bei seiner relativ kurzfristig anberaumten Pressekonferenz nicht. Er verwies auf seine Privatsphäre. Den Journalisten teilte er mit, er habe gegen den «Blick» eine Klage eingereicht, weil er durch dessen Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt sehe. Nefs Auftritt in Bern war der erste, seit bekannt wurde, dass gegen ihn ein Verfahren hängig war. Nef beklagte eine «Rufmordkampagne». Auch wenn er als Chef der Armee eine Person des öffentlichen Interesses sei und aufgrund seiner Verantwortung höhere Massstäbe an ihn gestellt würden, bleibe er auch Mensch und Bürger des Rechtsstaates.
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