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Callcenter: Wer einen Stern im Telefonbuch hat, wünscht keine Werbeanrufe.
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Konsumentenschützer zeigen 22 Firmen an

Wegen unlauteren Geschäftspraktiken sind bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen über 2000 Beschwerden eingegangen. Die Organisationen reichen nun gegen 22 Unternehmen Anzeigen ein. Im Visier sind auch grosse Krankenkassen.Den Krankenversicherern Groupe Mutuel und Visana werfen die Konsumentenschutz-Organisationen die Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch vor. Das heisst: Leute, die ausdrücklich keine Werbeanrufe wünschten, seien trotzdem kontaktiert worden. Dies ist seit dem 1. April, seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar. Beide Krankenversicherer verteidigen sich allerdings: Bei der Groupe Mutuel heisst es, 99 Prozent der kritisierten Anrufe stammten aus «wilden» Call-Centern im Ausland. Und ein Visana-Sprecher erklärt, die kontaktierten Personen hätten an einem Wettbewerb teilgenommen und damit ihr Einverständnis für einen Anruf gegeben.Neben unerwünschten Werbeanrufen sind seit dem 1. April auch Schneeball-Systeme, Lockvogelangebote und falsche Gewinnversprechen verboten. Auch in diesen Bereichen reicht die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen nun Anzeigen ein. Die Allianz fordert die Vollzugsbehörden auf, die eingereichten Anzeigen zu prüfen und die betroffenen Unternehmen angemessen zu büssen.Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kann ebenfalls gegen Firmen mit unlauteren Geschäftspraktiken klagen. Bis jetzt hat das Seco noch nicht geklagt, aber 10 Firmen abgemahnt, wie Guido Sutter vom Seco gegenüber dem Konsummagazin «Espresso» sagt. Vor einer allfälligen Klage gebe man diesen Firmen Gelegenheit, ihre Geschäftspraktiken anzupassen oder aufzugeben.

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