Der Zürcher Datenschützer hat nichts gegen Informationspflicht
Nach den Gewalttaten von Jugendlichen in München wird diskutiert, ob die Jugendanwaltschaft die Schulen nicht nur informieren kann, sondern informieren muss, wenn ein Verfahren gegen einen Jugendlichen abgeschlossen ist. Dies würde eine Aenderung der Rechtsgrundlage bedingen. Der Datenschützer des Kantons Zürich sieht hier grundsätzlich keine Probleme, es müsse aber genau definiert werden, bei welchen Vorfällen die Schule informiert werden soll.
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