Die Staatsanwaltschaft wollte eigentlich kein Verfahren eröffnen, weil ein Gutachten gezeigt hat, dass die Ärzte am Kantonsspital Aarau zwar eine falsch Diagnose gestellt, aber ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatten. Die Familie reichte gegen diesen Entscheid der Staatsanwaltschaft aber Beschwerde ein und erhielt nun vom Obergericht Recht. Die viereinhalbjährige Anyuta aus Olten war im Dezember an einer Blutvergiftung gestorben. Im Kantonsspital Aarau hatten die Ärzte diese Vergiftung nicht erkannt, nur hohes Fieber diagnostiziert und das Mädchen wieder nach Hause geschickt.
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