In die Heimatgemeinde abgeschoben
Noch bis in die späten Dreissigerjahre war es in gewissen Schweizer Kantonen üblich, dass verarmte Menschen in ihre Heimatgemeinden zurückgeschickt wurden. Nur dort erhielten sie Sozialhilfe oder einen Platz im Bürgerheim. Die Kirche war diesbezüglich mitverantwortlich.
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