Eine Untersuchung des Falls hat nun gezeigt, dass die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern UPD die Gefährlichkeit der Frau unterschätzt haben. Trotzdem ergreift der Kanton keine Massnahmen gegen die UPD, weil es ohnehin keine rechtlichen Möglichkeiten gegeben hätte, die junge Frau vorsorglich zu verwahren. Die Berner Kantonsregierung fordert vom Bund, dass die Zuständigkeit des Jugendstrafrechts wieder bis zum 25. Altersjahr ausgedehnt wird.
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