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Tötungsdelikt Florapark Bern: wenig Folgen
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Tötungsdelikt Florapark Bern: wenig Folgen

Im November 2008 hatte eine Frau in einem Stadtberner Park einen Mann erstochen. Die Täterin war Patientin einer Psychiatrischen Klinik. Sie konnte sich aber frei bewegen, weil sie nach ihrem 22. Geburtstag nicht mehr dem Jugendstrafrecht unterstellt war.

Eine Untersuchung des Falls hat nun gezeigt, dass die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern UPD die Gefährlichkeit der Frau unterschätzt haben. Trotzdem ergreift der Kanton keine Massnahmen gegen die UPD, weil es ohnehin keine rechtlichen Möglichkeiten gegeben hätte, die junge Frau vorsorglich zu verwahren. Die Berner Kantonsregierung fordert vom Bund, dass die Zuständigkeit des Jugendstrafrechts wieder bis zum 25. Altersjahr ausgedehnt wird.

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