Freispruch vor dem Bezirksgericht Brugg
Sie hätten so genannt «regelgerecht» gehandelt, das heisst, die Ärzte und die Hebamme hätten alles «Übliche» getan, um die Frau zu retten. Auch wenn diese nach einer Geburt verblutet ist, trage das medizinische Personal keine Schuld an ihrem Tod. So das Urteil des Bezirksgerichts Brugg.
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