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Nach «Pisa-Wettbewerb»: Einladung zur Werbeveranstaltung

Wer an einem Wettbewerb zur «Pisa-Studie» teilnimmt, erhält Post von einem Werbefahrten-Veranstalter. Die Masche ist alt, neu ist aber, dass mit dem Begriff Pisa-Studie operiert wird. Dahinter steckt eine Firma, die unter verschiedenen Firmenbezeichnungen seit Jahren versucht, Gutgläubige an Verkaufsveranstaltungen zu locken. Dort werden ihnen dann überteuerte Produkte aufgeschwatzt.Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco können nur Private gegen die unlauteren Geschäftspraktiken der Werbefahrten-Veranstalter klagen. Von Amtes wegen ist kein Eingreifen möglich. Mit dem revidierten Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll sich dies aber ändern. Das revidierte UWG soll voraussichtlich am 1. April 2012 in Kraft treten.

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