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Absurd: Vermieter verlangt Absagegebühr von 108 Franken

Ein Mietinteressent aus St. Gallen bewirbt sich für eine Wohnung. Weil er den Mietvertrag nicht unterzeichnet, verlangt die Verwaltung eine happige Umtriebsentschädigung. Gemäss Experten ist diese Praxis nicht rechtens. Trotzdem ist sie unter Immobilienverwaltern weit verbreitet.

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