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Wichtiges zum Arbeiten im Pensionsalter
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Wichtiges zum Arbeiten im Pensionsalter

Wer im Pensionsalter weiter arbeiten will, muss speziell bei der Altersvorsorge einige Punkte beachten. Bei 1., 2. und 3. Säule ist beispielsweise ein Aufschub möglich.Der Arbeitsvertrag kann, wenn gewünscht, normal weiterlaufen. Ausser es ist darin festgehalten, dass er nur bis zur ordentlichen Pensionierung gilt.Die AHV kann um maximal 5 Jahre hinausgeschoben werden. Vorsorge-Experte Florian Schubiger von «VermögensPartner» empfiehlt dies jedoch unter normalen Umständen nicht. Ein Aufschub lohne sich nur, wenn man damit rechne, sehr alt zu werden, oder wenn man sich während des Aufschubs in einer sehr hohen Steuerprogression befinde. Wer über die Pensionierung hinaus arbeitet, muss dies der AHV melden. Nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters gilt bei der AHV ein Freibetrag von 16‘800 Franken. Erst ab diesem Einkommen müssen AHV-Beiträge bezahlt werden.Wer nach dem ordentlichen Pensionsalter erwerbstätig bleibt, kann mit Einwilligung des Arbeitgebers die Pensionskasse weiterführen, sagt Schubiger. In Bezug auf die Steuern kann dies sinnvoll sein, da man sonst Rente und Einkommen zusammen versteuert. Trotzdem lohnt sich ein Aufschub der Pensionskassenrente nicht immer. Wer dies erwägt, soll sich bei seiner Kasse über die Erhöhung des Umwandlungssatzes informieren. Dieser sollte der sinkenden Lebensdauer angemessen sein, während der die Pensionskasse noch eine Rente auszahlen muss. Je nach Reglement der Pensionskasse ist ein Aufschub nicht möglich.Wenn eine Pensionskassenrente einmal läuft, kann sie nicht mehr gestoppt oder unterbrochen werden. Auch wenn jemand wieder zu arbeiten beginnt, wird die Rente weiter ausbezahlt. Der Arbeitnehmer zahlt dann auf ein neues Pensionskassen-Konto ein. Geht er endgültig in Pension, erhält er vom neuen Konto eine Zusatzrente.Wer nach 64 (Frauen), beziehungsweise 65 (Männer) weiter arbeitet, kann auch weiter in die Säule 3a einzahlen. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse bis 20 Prozent des Einkommens. Vorsorge-Experte Florian Schubiger empfiehlt solche Einzahlungen. Diese sind bis maximal 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionierung möglich.

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