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Preiserhöhung bei der Post: Kritik vom Konsumentenschutz

Wer bei einem Umzug seine Briefpost an die neue Adresse weiterschicken lassen will, der bezahlt bisher eine jährliche Gebühr von 15 Franken. Ab dem 1. April will die Post diese Gebühr verdoppeln. Noch tiefer ins Portemonnaie greifen müssen Kunden, die nach einem Umzug ihre neue Adresse nicht bekannt geben wollen: Dies kostet neu 60 Franken. Mehrere «Espresso»-Hörer stösst dies sauer auf. Sie wollten der Post verbieten, die neue Adresse weiterzugeben. Dies, um sich vor unliebsamer Werbung zu schützen. «Wieso müssen wir dafür mehr bezahlen, obwohl die Post weniger Aufwand hat?», so der Tenor. Dies stimmt so nicht, heisst es bei der Post. Post-Sprecher Oliver Flüeler: «Wir schicken die Post zwar an den Empfänger weiter, dürfen den Absender aber nicht über die neue Adresse des Empfängers informieren. Der Absender wird seine Post weiterhin an die alte Adresse schicken und das bedeutet Mehraufwand für uns».Konsumentenschützer kritisieren diese Praxis: «Datenschutz muss kostenlos sein», sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz SKS. Auch der Preisüberwacher Stefan Meierhans ist auf die Preiserhöhung bei der Post aufmerksam geworden. Man werde die Angelegenheit noch einmal prüfen, hiess es auf Anfrage von «Espresso». Entscheiden wird in der Angelegenheit das UVEK unter Bundesrätin Doris Leuthard. Sie muss sämtliche Tariferhöhungen, die die Post auf Anfang April plant, in den nächsten Tagen absegnen.

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