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Im Fall, den das Bundesverwaltungsgericht zu beurteilen hatte, arbeitete eine Zugbegleiterin im Jahr 2010 während 306 Arbeitstagen nicht. 61 Tage davon war sie krank, 101 Tage hatte sie Mutterschaftsurlaub und 144 Tage vor der Geburt durfte sie aus Gesundheitsgründen nicht arbeiten.
Keystone
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Keine Lohnerhöhung im Mutterschaftsurlaub

Für eine lohnrelevante Mitarbeitendenbeurteilung müssen SBB-Angestellte mindestens sechs Monate eines Jahres gearbeitet haben – auch Frauen, die im Mutterschaftsurlaub waren. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt diese Regelung für zulässig. Indirekt sei es zwar eine Geschlechterdiskriminierung, diese sei aber sachlich gerechtfertigt.

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