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Der Fall Walker beschäftigte die Urner Gerichte.
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Bundesgericht bestätigt Haftstrafe gegen Ignaz Walker

Der ehemalige Nachtclubbesitzer Ignaz Walker wird definitiv zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. Zudem hält das Gericht auch an der Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 800 Franken fest.

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Weiter in der Sendung:

  • Die Peterskapelle in der Luzerner Altstadt ist renoviert - und wird nicht nur zum Beten genutzt
  • «Der Sandmann» am Luzerner Theater - das gruselige Kunstmärchen in einer ganz eigenen Inszenierung

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