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Ein Luchs tappt in eine Fotofalle. Wäre er ein menschlicher Waldspaziergänger, so wäre dieses Bild ein Fall für die Datenschützer.
Keystone
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Die Luchsfotos und der Datenschutz

Ein spezielles Datenschutzproblem beschäftigt derzeit den Kanton Basel-Landschaft. Eine Bürgerin beschwerte sich über die Fotofallen im Wald. Diese werden von Behörden und Jägern aufgestellt, um Wildtiere zu beobachten. Allerdings wird ab und zu auch mal ein Mensch abgelichtet.

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Es ist ein Datenschutzproblem der besonderen Art: Ein Baselbieter reklamierte bei der kantonalen Datenschützerin, weil er von einer Fotofalle im Wald geblitzt wurde - und er bekam teilweise recht.

Die Fotofallen im Wald dienen dazu, die Wildbestände zu überwachen. Jene, die von der Jagdbehörde aufgestellt wurden, hält die Datenschützerin für unproblematsich.

Schwieriger wird es, wenn auch private Jäger solche Fotofallen aufstellen. Diese seien heikel, fand der Eidgenössische Datenschützer in der «Basler Zeitung». Damit stösst er bei den Baselbieter Jägern jedoch auf Unverständnis. (porr) 

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