Der Rechtsvertreter des Vaters fordert einen Genugtuung von einer Viertelmillion sowie Schadenersatz von knapp 20'000 Franken.
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Im Prozess um den Zwillingsmord von Horgen fordert der Staatsanwalt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für die Mutter, welche zwar nicht geständig, aber zweifelsfrei die Täterin sei.
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Der Rechtsvertreter des Vaters fordert einen Genugtuung von einer Viertelmillion sowie Schadenersatz von knapp 20'000 Franken.
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