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Zwillingsmord: Staatsanwalt fordert lebenslänglich
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Zwillingsmord: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Im Prozess um den Zwillingsmord von Horgen fordert der Staatsanwalt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für die Mutter, welche zwar nicht geständig, aber zweifelsfrei die Täterin sei.

Der Rechtsvertreter des Vaters fordert einen Genugtuung von einer Viertelmillion sowie Schadenersatz von knapp 20'000 Franken.

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