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Ärger mit Fluggesellschaften: So können Sie sich wehren

Ferien sind nicht immer entspannend. Vor allem bei Flugreisen kann so einiges schief gehen: Der Flug wird annulliert, der Koffer geht verloren oder kommt defekt an. Hier erfahren Sie, wie Sie sich wehren.

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Wer schon mit einer Fluggesellschaft um eine Entschädigung streiten musste, weiss: Das kann eine sehr mühsame Angelegenheit werden. Dabei wäre die Rechtslage klar: Laut EU-Recht – und an dieses müssen sich auch die Schweizer Fluggesellschaften halten – steht Passagieren in vielen Fällen eine Entschädigung zu.

Bei Flug-Annullationen oder langen Verspätungen

  • Bei Flug-Annullationen sind das nebst zusätzlicher Hotelübernachtung und Verpflegung zwischen 250 und 600 Euro – je nach Länge der Reisestrecke und Dauer der Verspätung.
  • Entschädigung gibt es auch bei Verspätungen über drei Stunden.
  • Stellt sich die Airline quer, melden Sie sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Im Internet steht dafür ein spezielles Formular zur Verfügung (Link siehe unten). Beurteilt dieses Ihre Forderung als rechtens, fordert es den Betrag für Sie ein.
  • Wenn Sie Ihre Ferien über ein Reisebüro gebucht haben, muss dieses dafür sorgen, dass Sie zu Ihrer Entschädigung kommen.
  • Sie können die Angelegenheit auch einer speziellen Reklamations-Agentur übergeben, die sich auf solche Streitigkeiten spezialisiert hat. Diese Claim-Agency treibt dann für Sie das Geld bei der Fluggesellschaft ein. Das macht sie natürlich nicht gratis: Wenn die Airline bezahlt, muss der Passagier rund einen Viertel davon an die Agentur abgeben. Dafür hat er keinen Aufwand und keinen Ärger. Wichtig ist aber, dass man eine seriöse Agentur wählt. Eine davon ist Euclaim (Link siehe unten).

Bei Gepäckverlust oder Defekt

  • Geht ein Koffer verloren, steht den betroffenen Passagieren eine Entschädigung für die wichtigsten Überbrückungs-Einkäufe zu. Zum Beispiel für Zahnbürste, Duschmittel, Unterwäsche etc. Wichtig: Sammeln Sie alle Quittungen und reichen Sie diese bei der Fluggesellschaft ein.
  • Taucht der Koffer nach 21 Tagen nicht auf, gilt er als verloren. Der Fluggast muss eine Liste des Kofferinhalts erstellen, die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Wert des Inhalts zu erstatten. Allerdings ist diese Entschädigung beschränkt auf rund 1100 Franken.
  • Wenn Ihre Privathaftlicht-Versicherung den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» beinhaltet, können Sie den Schaden auch der Versicherung anmelden. Sie kommt dann für den ungedeckten Schaden auf.
  • Haben Sie die Reise mit einer Kreditkarte bezahlt, ist der Schaden evtl. auch durch eine integrierte Versicherung gedeckt.
  • Dennoch: Vorbeugen ist besser. Verstauen Sie wertvolle Gegenstände im Handgepäck. Oder melden Sie den wertvollen Kofferinhalt beim Check-In mit einem speziellen Formular an. Das kostet etwas mehr, lohnt sich aber, da man so die Gewissheit hat, dass der vereinbarte Betrag bei Gepäckverlust bezahlt wird.
  • Geht der Koffer auf der Flugreise kaputt, muss die Airline ebenfalls dafür aufkommen. Bei kleinen Defekten ist sie verpflichtet, die Reparatur zu bezahlen. Ist der Koffer nicht mehr zu retten, muss sie den Zeitwert des Koffers erstatten. Da ist natürlich gut, wenn man die Kaufquittung des Koffers aufbewahrt hat.

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