Freisprüche für Whistleblowerinnen
Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialdepartementes, die der Weltwoche mehrere Dokumente über Missbrauchsfälle zukommen liessen, haben sich nicht strafbar gemacht. Das Bezirksgericht Zürich wies die Ankalge wegen Amtsgeheimnisverletzung ab. Die beiden hätten in übergeordnetem Interesse gehandelt.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen