Weitere Themen:
- Segantini und seine Verbundenheit zu Samedan
- Jakob Stark und der Widerstand gegen die geplanten Strassenprojekte
3 Espenmoos-Randalierer müssen nicht solidarisch für 130'000 Franken Sachschaden haften. Das hat das St. Galler Kantonsgericht entschieden. Die Männer waren 2008 dabei, als es beim Barragespiel des FC St. Gallen gegen Bellinzona wüste Ausschreitungen gegeben hatte.
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