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Ein Asylbewerber im Asylzentrum Hirschpark in Luzern. Symbolbild.
Keystone
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Mehr Druck auf abgewiesene Asylbewerber

Das Bundesgericht verschärft die Praxis gegenüber abgewiesenen Asylbewerbern. Wenn jemand nicht ausgeschafft werden kann und die Ausreise verweigert, dürfen die Behörden eine sogenannte Eingrenzung verfügen. Die Abgewiesenen dürfen sich nur noch in einem kleinen Gebiet bewegen.

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