Sie muss auf die finanzielle Unterstützung verzichten, weil sie trotz abgelaufenem Pachtvertrag auf dem Hof geblieben ist.
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- Geplante Pnos-Feier auf dem Rütli stösst auf wenig Freude
Wer einen Bauernhof rechtswidrig bewirtschaftet, hat keinen Anspruch auf Direktzahlungen. Das hat das Bundesgericht entschieden im Fall einer Bauernfamilie aus dem Kanton Schwyz.
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Sie muss auf die finanzielle Unterstützung verzichten, weil sie trotz abgelaufenem Pachtvertrag auf dem Hof geblieben ist.
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