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Keine standardisierten Tests bei Einbürgerungen im Kanton Luzern

Wer sich im Kanton Luzern einbürgern lassen will, soll ab 2018 keinen einheitlichen Einbürgerungstest absolvieren müssen. So sieht es das neue Bürgerrechtsgesetz vor. Ausdrücklich verlangt werden aber Deutschkenntnisse.

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Weiter in der Sendung:

  • Urteil im Fall Ivo Romer auf den 7. Februar angesetzt
  • Einsprache gegen das Hochwasserschutzprojekt Sarneraatal

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