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«Ich will meine Lampe zurück!»
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«Ich will meine Lampe zurück!»

«Espresso»-Hörer Hermann Bösch besitzt eine alte, schöne Hängelampe. Nach seinem Umzug konnte er sie nicht mehr gebrauchen und wollte die Lampe über einen Antiquitätenhändler verkaufen. Anstatt dies zu tun, hat der Händler die Lampe jedoch bei sich zuhause aufgehängt. Nun will er sie nicht mehr herausrücken, ausser Hermann Bösch bezahlt den Aufwand für das Abmontieren.Laut Rechtsexpertin Doris Slongo gehört die Lampe nach wie vor Hermann Bösch und er kann sie jederzeit zurückfordern. Der Antiquitätenhändler hatte kein Recht, die Lampe für sich zu beanspruchen. Deshalb muss Hermann Bösch auch allfällige Kosten für das Abmontieren nicht übernehmen. Bei Kommissionsgeschäften, wo man jemandem etwas zum Verkaufen gibt, sollte man schriftlich festhalten, was man dem Verkäufer übergibt und in welchem Zustand die Sache ist. Am besten macht man laut Doris Slongo ein Foto und lässt es vom Händler unterschreiben, mit Datum und dem Vermerk, dass ihm dieser Gegenstand zum Verkauf übergeben wurde. In einem Kommissionsvertrag sollte man zudem abmachen, welchen Mindestpreis man haben will. Weiter sollte darin auch die Kommission abgemacht werden, die der Verkäufer erhält. Doris Slongo: «Am besten macht man einen Prozentsatz des Verkaufspreises ab, damit der Händler auch Interesse an einem guten Verkaufspreis hat. »

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