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Nichterwerbstätige müssen höhere AHV-Beiträge bezahlen

Wer nicht arbeitet, muss jedes Jahr AHV-Beiträge einzahlen, um keine Beitragslücken zu riskieren. Nun hat der Bundesrat eine neue Regelung erlassen, bei der Ehepaare schlechter gestellt sind. Betroffen sind rund 30'000 Personen.Um die AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen zu bestimmen, wird deren finanzielle Situation erhoben. Neben dem Vermögen zählen auch Renteneinkommen aus der 2. Säule dazu. Seit 2011 werden nun neu auch die AHV-Renten zum Vermögen dazugerechnet, um die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige zu bestimmen. Das ist bei Ehepaaren von Bedeutung, bei denen ein Partner bereits eine AHV-Rente bezieht und der andere nicht arbeitet, aber noch nicht pensioniert ist. Bei Ehepaaren wird nämlich das eheliche Vermögen und Einkommen zusammengezählt und dann halbiert. Eine nichterwerbstätige Frau muss nun neu auch auf der AHV-Rente ihres Mannes AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen. Der AHV beschert das Mehreinnahmen von 12 Millionen Franken.

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