Rechtsfrage: Darf ein Architekt mehr Gage nachfordern?
Ein Architekt stellt einige Zeit nach Vollendung des Baus eine weitere Rechnung. Die Begründung: Das verienbarte Honorar habe für seine Aufwände nicht gereicht. Darf er das? Kassensturz/Espresso-Rechtsexpertin gibt Antwort.
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