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Demonstration während der Bundesfeier 2005 in Luzern
Keystone
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Bundesgericht korrigiert Luzerner Polizeigesetz teilweise

Die Kosten eines Polizeieinsatzes dürfen nicht gleichmässig auf die Teilnehmer einer «unfriedlichen» Demo überwälzt werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es hob den entsprechenden Absatz im Luzerner Polizeigesetz auf. Dem Veranstalter dürfen jedoch Polizeieinsätze verrechnet werden.

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  • 13 Kandidierende für Walliser Regierungswahlen
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