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Wiegt ein Kind bei der Geburt weniger als 2'000 Gramm, dann gilt das per Definition als Geburtsgebrechen und ist ein Fall für die Invalidenversicherung. Bild: ein «Frühchen» im Unispital Zürich.
Keystone
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IV im Clinch mit Kinderspitälern

Kommt ein Baby zu früh auf die Welt, folgt für die Frühgeborenen ein langer und teurer Aufenthalt in einem Kinderspital. Zuständig für diese Kosten ist die IV. Diese ist der Meinung, die Tarife seien zu hoch – und bezahlt entsprechend weniger. Auch das Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen leidet unter diesem Spardruck.

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