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Rechnung offen - Wasserhahn zu?
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Rechnung offen - Wasserhahn zu?

Es kommt vor, dass Hausbesitzer ihre Wasserrechnungen nicht bezahlen. Dass ihnen in der Folge die kommunale Wasserversorgung den Hahn zudreht, ist in der Schweiz nicht üblich. Die Gemeinden haben aber ihre individuellen Massnahmen gegen renitente Nicht-Zahler.Der erste Schritt ist in der Schweiz recht einheitlich: «Bei offenen Rechnungen erhalten die Kunden erst einmal Mahnungen, dann wird betrieben und dann allenfalls gepfändet», sagt Urs Manser vom Schweizerischen Verein des Gas-und Wasserfaches SVGW. «Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, den Kunden das Wasser nur auf Vorauszahlung zu liefern, oder einen Münzautomaten zu installieren», sagt Urs Manser.In Degersheim im Kanton St. Gallen ist in einer Firma ein solcher Münzautomat installiert. «Es klappt tiptop», sagt die Gemeinderatsschreiberin Sandra Müller. Und: «die Firma verbraucht seither viel weniger Wasser».Ob es gegen ein Grundrecht verstösst, einem Menschen das Wasser zu verweigern, versuchte der Dachverband der Wasserversorgungen SVGW in einem Rechtsgutachten zu eruieren. Die Rechtsexperten konnten diese Frage aber nicht abschliessend beantworten.

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