Zum Inhalt springen

Header

Audio
Sie dürfen die Gemeinde ihrer Notunterkunft nicht verlassen. Abgewiesene Asylsuchende mit Bewegungsverbot.
Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 25 Sekunden.
Inhalt

Bewegungsverbot: das Druckmittel des Zürcher Migrationsamts

Regelmässig werden abgewiesene Asylsuchende, die die Schweiz nicht verlassen, mit einem Bewegungsverbot belegt. Sie dürfen dann die Gemeinde, in welcher ihre Notunterkunft steht, nicht verlassen. Das Bezirksgericht Zürich hat in einem Fall entschieden, das sei «unverhältnismässig».

Download

Weitere Themen:

  • Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr unterstützt ein schweizweites Burkaverbot.
  • Keine tödlichen Badeunfälle in der Stadt Zürich: Ein Flyer in vielen Sprachen hilft.
  • FCZ gewinnt in Le Mont 2:0.
  • Um 6 Uhr auf dem Zürichsee: Die Ruderer geniessen die spezielle Stimmung.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»