Diebstahl zu Hause
Einbrecher haben aus dem Haus von «Espresso»-Hörerin Gertrud Bigler Schmuck und Bargeld gestohlen. Ins Haus eingedrungen waren sie mit dem Hausschlüssel, den sie kurz zuvor aus Biglers Auto gestohlen hatten.Nun will die Versicherung den Schaden nicht bezahlen mit der Begründung, ein Einbruch in ein Auto gelte nicht als Einbruch. Eine absurde Begründung, wie DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo sagt. Die Versicherung müsse zahlen. Nur schon, weil der Fall juristisch als einfacher Diebstahl gelte. Der Fall ist typisch: Versicherungen versuchen oft, einen Schadenfall abzuwiegeln. Als Geschädigter sollte man sich da nicht mit der erstbesten Begründung abspeisen lassen.
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