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Auch bei der Gratifikation gibt es ein Gewohnheitsrecht

Gibt es auch im Jahr der Kündigung Anrecht auf eine Gratifikation? Dies fragt ein «Espresso»-Hörer. Die Rechtsexpertin gibt die Antwort: Auch beim Lohn gibt es ein Gewohnheitsrecht. Zahlt ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre lang am Jahresende eine Gratifikation oder eine Erfolgsbeteiligung aus, ohne dass er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, so hat man als Angestellter auch künftig Anspruch auf diesen Zustupf.

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