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Nacktwandern darf in Ausserrhoden bestraft werden
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Nacktwandern darf in Ausserrhoden bestraft werden

Für eine Strafe wegen Nacktwanderns braucht es kein neues Gesetz in Ausserrhoden. Das Bundesgericht hat gestern einen Entscheid des Ausserrhoder Obergerichts gestützt. Wo man allerdings wie bestraft wird fürs nackte Wandern, das bleibt kantonal unterschiedlich.

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