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Sozialhilfe zurückzahlen nach 30 Jahren?

«Espresso»-Hörer B. aus dem Kanton St.Gallen ist erschrocken, als er im letzten Dezember einen Brief aus seiner ehemaligen Wohngemeinde Wittenbach bekam. Darin die Aufforderung, er müsse über 8000.- Franken zurückbezahlen. Geld, das er vor über 30 Jahren rechtmässig als Sozialhilfe empfangen hatte.«Ich habe nicht im Lotto gewonnen, bringe mich gerade so durch. Aber auf der Seite habe ich nichts. Wie soll ich dies bezahlen?», fragt sich B. Und im Übrigen habe er alle Schulden aus alten Zeiten beglichen. Dass er diese Sozialgelder eines Tages zurückzahlen muss, habe man ihm damals nicht gesagt.Nach dem St.Galler Sozialhilfegesetz verjährt die Rückforderung von Sozialhilfegeldern nach 15 Jahren. Dieses Gesetz gilt allerdings erst seit 1999. Vorher war die Rückforderung sogar unverjährbar. «Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo rechnet vor: «Nach dem neuen Gesetz verjährt die Rückforderung im Jahr 2014. Bis dann muss Herr B. das Geld zurückzahlen, sofern dies seine finanzielle Lage erlaubt.» In den meisten deutschschweizer Kantonen liegen die Verjährungsfristen für die Rückerstattung von Sozialhilfegeldern zwischen 10 und 15 Jahren. Ausnahmen sind der Kanton Nidwalden mit 25 Jahren, oder der Kanton Schwyz mit 20 Jahren.

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