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Urteil im Fall Baregg-Blockade bestätigt
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Urteil im Fall Baregg-Blockade bestätigt

Mit der Blockade-Aktion von 2002 beim Baregg-Tunnel haben sich vier Gewerkschafter definitiv der Nötigung schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden abgewiesen. Das Aargauer Obergericht verurteilte die Gewerkschafter zuvor zu Geldstrafen.

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