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«Herr B. war stets bemüht…»

Arbeitszeugnisse können Formulierungen enthalten, die auf den ersten Blick ganz passabel tönen, auf den zweiten Blick jedoch eine Karriere zerstören. «Espresso» zeigt Ihnen, weshalb Sie unbedingt ganz genau auf Ihre Bewertung achten sollen. «Ein Chef muss seine Mitarbeiter wohlwollend qualifizieren», erklärt «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Deshalb gehören einmalige Ausrutscher oder Fehler nicht in ein Arbeitszeugnis. Anders sieht die Sachlage aus, wenn ein Mitarbeiter ständig zu spät kommt oder regelmässig schlechte Leistungen erbringt.Wenn man bei Ende des Arbeitsverhältnisses nicht zufrieden mit seiner Bewertung ist, so sollte man rasch handeln. «Zeigen Sie das Zeugnis einer Person, die täglich mit der Materie zu tun hat», so Gabriela Baumgartner. «Zum Beispiel jemandem, der in einem Personalbüro arbeitet.» Wenn man Änderungen wünscht, so macht man seinem Arbeitgeber am besten gleich ausformulierte Vorschläge. Unsere neue Rechtsexpertin steht gleich nach der Sendung (ab 8.30 Uhr bis 10 Uhr) per Live-Chat für Ihre Fragen zur Verfügung. Wenn Sie Fragen oder Unklarheiten zu Ihrem Arbeitszeugnis haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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