Welche Geruchsimmissionen man hinnehmen muss und welche nicht, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.
Die 3 wichtigsten Punkte zu den Rechten des Mieters bei Mängeln:
1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter ein mängelfreies Objekt zur Verfügung zu stellen. Dafür bezahlt der Mieter Mietzinse.
2. Entdecken Sie als Mieter einen Mangel am Mietobjekt (z.B. übermässige Geruchsimmissionen), sollten Sie dies dem Vermieter unverzüglich per Einschreiben mitteilen und ihm eine Frist ansetzen zur Behebung des Problems. Bis zur Beseitigung des Mangels haben Sie Anspruch auf eine angemessene Mietzinsreduktion.
3. Läuft die Frist erfolglos ab, können Sie bei der zuständigen Schlichtungsbehörde für Mietsachen ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleiten.