Rheinschwumm in Schifffahrtsrinne wird verboten
Das Basler Sicherheitsdepartement schliesst eine Gesetzeslücke: Neu wird das Baden in öffentlichen Gewässern ausserhalb der signalisierten Schwimmzonen ausdrücklich und per Paragraf verboten. Gemeint ist damit vor allem die Schifffahrtsrinne im Rhein, wo es letzten Sommer zu mehreren gefährlichen Situationen kam.
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