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Nachträgliche Verwahrung von Gewalttätern?
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Nachträgliche Verwahrung von Gewalttätern?

Bis Anfang der 1990er Jahre galt Verwahrung als mildere Strafe als Gefängnis. Viele gefährliche Straftäter, die damals verurteilt wurden, werden demnächst aus Gefängnissen entlassen. Laut Bundesgericht könnten einige von ihnen nachträglich verwahrt werden.

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