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Die Schweizer Behörden waren der Ansicht, dass eine Mutter sowieso nicht mehr als 50 Prozent arbeiten würde, auch wenn sie gesund wäre. Deshalb ging die IV bei der Berechnung der Behinderung neu nur noch von einer 50-Prozent-Stelle aus, was zu einer Streichung der Rente führte.
Keystone
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Strassburg kritisiert die Schweiz wegen Frauendiskriminierung

Teilzeit-Angestellte werden bei den IV-Renten diskriminiert. In den meisten Fällen betrifft es Frauen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz dafür. Die Strassburger Richter hiessen die Klage einer Schweizerin gut, der nach der Geburt von Zwillingen die IV-Rente gestrichen worden war.

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