Kein Recht auf saubere Luft
In der Schweiz gibt es keinen generellen Anspruch auf saubere Luft. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Die Beschwerdeführer - sechs von Greenpeace unterstützte Privat-Personen - hatten von der Eidgenossenschaft gefordert, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub, Ozon sowie für Stickoxide einzuhalten.
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