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Strafprozessordnung: Bundesgericht pfeift Kanton Zürich zurück

Die Polizei will Verbrechen auch ohne handfesten Verdacht effizient bekämpfen. Im Kanton Zürich hat die Polizei etwa Pädophilen-Chats oder Kommunikation zwischen Hooligans im Internet abgehört. Dieser Praxis schiebt das Bundesgericht vorerst einen Riegel.

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